Hinweis des DSB / NSSV zum geänderten Waffenrecht

25.07.2017

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

 

wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass am 6. Juli diesen Jahres die Waffenrechtsänderungen in Kraft getreten sind, die insbesondere die Aufbewahrung von Schusswaffen und die Klassifizierung der zulässigen Schränke betreffen. Aus diesem Grunde warnen wir davor, weiterhin Schränke der Stufen A und B zu erwerben, da diese für die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nicht mehr zulässig sind.

 

Im Anhang findet Ihr eine entsprechende Stellungnahme des DSB über sechs Seiten, indem Ihr die Einzelheiten entsprechend nachlesen könnt. Jeder, der sich zur Zeit mit Gedanken trägt einen neuen Schrank bzw. neue Waffen zu erwerben, sollte diese zur Zeit bereits gültigen Änderungen des Waffenrechts unbedingt durchlesen und beachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Axel Rott

Präsident

Niedersächsischer Sportschützenverband e. V.

Tel.: +49 (0) 511 220021-11

Fax: +49 (0) 511 220021-21

mail to: Rott@nssv.de

 

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