Neue Nds. Corona-Verordnung seit 10.05.2021 / FAQ seit 11.05.2021 / Hinweise für ein Hygienekonzept / LSB-Informationen

16.05.2021

Sehr geehrte Niedersächsische Schützenvereine,

 

in den letzten Wochen und Monaten war die Pandemie-Entwicklung nicht vielversprechend und viele Schützenvereine haben sich mit der Öffnung der Schießsportanlagen sehr schwer getan. Vielerorts haben die Kommunen das Öffnen der Schießsportanlagen gar nicht zugelassen, auch wenn es unter Einschränkungen wie z.B. ein Hausstand oder zwei Personen möglich war.

 

Die Inzidenzwerte der vergangenen Tage geben Anlass zur Hoffnung aber noch keine Sicherheit. Die am 10.05.2021 in Kraft getretene neue Nds. Corona-Verordnung versucht dies abzubilden und sieht Lockerungen auch für den Sport vor. Der Freizeit- und Amateursport hat wieder einen eigenen Paragraphen.

 

Die neue Nds. Corona-Verordnung ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.niedersachsen.de/download/168619

 

Zusätzlich gibt es regionale Allgemeinverfügungen, die ggfs. die Nds. Corona-Verordnung genauer spezifizieren oder auch darüber hinausgehen. Hierzu ist der Landkreis oder die Kommune vor Ort zu kontaktieren!

 

An dieser Stelle verweisen wir auch auf die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Sport des Landes Niedersachsen, die erst heute am 11.05.2021 in aktueller Fassung veröffentlicht wurden:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html

 

Der am 10.05.2021 vom Land Niedersachsen vorgestellte Stufenplan 2.0 gibt einen guten Überblick über alle Bereiche aber auch für den Sport speziell:

https://www.niedersachsen.de/download/168654

 

Für die Öffnung von Schießsportanlagen ist ein Hygienekonzept erforderlich. Wenn der Inhalt des Hygienekonzepts der aktuell gültigen Nds. Corona-Verordnung und den evtl. vorhandenen regionalen Allgemeinverfügungen entspricht, dann muss das Hygienekonzept nur vorhanden sein, aber auch gelebt werden. Eine zusätzliche Genehmigung des Hygienekonzepts durch das Gesundheitsamt ist dann erforderlich, wenn man von der Verordnungslage abweichen möchte (z.B. mehr Schützen zulassen, weil ausreichend Platz vorhanden ist).

Das Hygienekonzept muss im Besonderen die Gegebenheiten auf den Schießsportanlagen berücksichtigen, die aber landesweit sehr unterschiedlich sind. Anbei daher eine Liste von Hinweisen zur Erstellung eines Hygienekonzepts gemäß § 4 der Verordnung sowie der Datenerhebung und Dokumentation gemäß § 5 der Verordnung. Bei Berücksichtigung der aufgeführten Struktur und Hinweise ist das Hygienekonzept i.d.R. ausreichend.

 

Den Verantwortlichen und den Schützinnen und Schützen vor Ort sollten neben dem Hygienekonzept aber auch immer die aktuelle Nds. Corona-Verordnung bekannt sein. Für den Sport sind es hauptsächlich die folgenden Paragraphen:

  • §§ 1 - 5a   (Allgemeine Vorschriften)
  • § 16   (Freizeit- und Amateursport)
  • §§ 18 - 20   (Schlussbestimmungen)

 

Für spezielle Bereiche sind die folgenden Paragraphen zu beachten:

  • § 6 (2)   (Gremiensitzungen, durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben)
  • § 9   (Gastronomie, z.B. Vereinsgaststätte)
  • § 11   (Jugendfreizeiten)
  • § 14a   (Bildungsmaßnahmen)
  • § 17   (Spitzen- und Profisport)

 

Abschließend möchten wir auf weitere sehr gute Informationen vom LSB hinweisen:

 

Aktuelle Infos zur Corona-Verordnung inkl. Kontaktdaten der Gesundheitsämter in Niedersachsen
https://www.lsb-niedersachsen.de/sportbleibtstark/corona-verordnung

 

Aktuelle Corona-Förderprogramme des Landes Niedersachsen

https://www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/foerderprogramme-des-landes

 

LSB-Hotline: 0511-1268-210

Montag bis Freitag zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Wir wünschen allen Nds. Schützenvereinen und Schützen einen guten Start in eine neue und hoffentlich nicht mehr aufzuhaltende Schießsportzeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

 

Ulrich Nordmann

Geschäftsführer

 

SCHÜTZENBUND NIEDERSACHSEN e.V.
Wilkenburger Straße 30
30519 Hannover